Der Start in das Berufsleben

Der Beginn der Berufsausbildung geht für Tausende junger Menschen mit aufregenden Veränderungen einher. Unzählige neue Eindrücke und Aufgaben im Beruf, vielleicht der Auszug aus dem Elternhaus und das erste eigene Gehalt auf dem Konto. Da die Ausbildungsvergütung in der Regel eher schmal ausfällt, müssen die Azubis sich genau überlegen, für was sie ihr hart erarbeitetes Geld ausgeben möchten. Doch es gibt einige vorsorgende, finanzielle Maßnahmen, für die Azubis ein paar Euros zur Seite legen sollten. Welche das sind, wollen wir Ihnen kurz vorstellen.

Krankenversicherung

Schon vor dem Beginn Ihrer Ausbildung sollten Sie sich um eine eigene Krankenversicherung bemühen. Denn spätestens zwei Wochen nach Beginn der Ausbildung müssen Sie sich für eine Krankenkasse entschieden haben. Sollten Sie diese Entscheidung bis dahin nicht getroffen haben, wird Ihr Arbeitgeber diese für Sie treffen. Selbst wenn die Azubis vorher privat über ihre Eltern mitversichert waren, werden sie aufgrund ihres geringen Verdienstes automatisch Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Private Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung gehört zum Standard der Abdeckung des allgemeinen Lebensrisikos. Während ihrer ersten Ausbildung sind Azubis jedoch noch über ihre Eltern versichert, selbst wenn sie nicht mehr zu Hause leben. Ob die Familienpolice Ihrer Eltern Ihre privaten Schäden wirklich mit abdeckt, erfragen Sie am besten bei der jeweiligen Versicherung. Denn ab einem bestimmten Alter oder falls Sie bereits eine Berufsausbildung absolviert haben, müssen Sie sich eigenständig Haftpflicht versichern.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Zu Beginn des Arbeitslebens verschwenden die meisten Azubis noch keinen Gedanken daran was passiert, wenn sie durch eine Krankheit oder einen schweren Unfall berufsunfähig werden sollten. Dabei macht gerade der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Menschen Sinn. Denn zum einen können die Auszubildenden von günstigen Tarifen profitieren und zum anderen haben sie zumeist noch keinen Anspruch auf eine staatliche Rente, was die private Absicherung unentbehrlich macht. Denn von einer staatlichen Rente kann nur profitieren, wer mindestens fünf Jahre lang Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet hat. Auszubildende haben also in der Regel nichts von dieser staatlichen Vorsorge und sollten sich privat absichern.
Als Azubi muss man auch keine Angst vor den unerschwinglichen Beiträgen der Berufsunfähigkeitsversicherung haben, da die Versicherungsanstalten die finanzielle Situation der Berufsanfänger durchaus berücksichtigen und spezielle Tarife für die jungen Menschen bereithalten.

Absicherung fürs Alter

Natürlich haben junge Menschen, die gerade erst mit ihrer Ausbildung begonnen haben, in der Regel nicht genug Geld, um sich ernsthaft mit dem Thema Altersvorsorge auseinander zu setzen. Doch es müssen gar keine großen Beträge sein, die Sie jeden Monat in ihre Altersabsicherung stecken. Schon 20 bis 30 Euro jeden Monat reichen aus, um erste Schritte in Sachen Altersvorsorge in die Wege zu leiten. Denn bei der Absicherung fürs Alter macht es Sinn, kontinuierlich Geld einzuzahlen, auch wenn es sich dabei nur um kleine Beträge handelt.

Azubis können von vermögenswirksamen Leistungen profitieren

Bei vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um zusätzliche Zahlungen Ihres Arbeitgebers, die auf ein für diesen Zweck eingerichtetes Sparkonto fließen. Das Geld kann zu unterschiedlichen Zwecken angelegt werden und beispielsweise in einen Bausparvertrag oder eine Altersversicherung investiert werden. Wie viel ihr Chef Ihnen an vermögenswirksamen Leistungen zahlt, hängt von der Größe des Unternehmens und der Branche ab, in der Sie tätig sind.
Für junge Menschen, die sich bereits mit dem Thema Bausparen beschäftigen, kann auch die Wohnungsbauprämie interessant sein. Diese können junge Bausparer, ab einem Mindestalter von 16 Jahren erhalten, wenn sie unbeschränkt steuerpflichtig sind. Zu diesem Thema sollten Sie sich unbedingt näher informieren.

Diese finanziellen Hilfen können Azubis beantragen

Wer als Azubi von zu Hause ausziehen muss, weil seine Ausbildungsstätte zu weit von der elterlichen Wohnung entfernt ist, der kann unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Im Höchstfall können Azubis durch diese Beihilfe rund 635 Euro pro Monat dazu bekommen. Der Zuschuss wird aber nur unter Voraussetzungen gewährt.

Diese sind:
  •  es handelt sich um die erste Ausbildung
  •  es muss eine staatlich anerkannte Ausbildung sein
  •  das Einkommen der Eltern darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten

Auch das Thema Bafög sollten Auszubildende nicht vorschnell aus den Augen lassen. Denn nicht nur Studenten, sondern auch Azubis können von dieser staatlichen Leistung profitieren. Wer jünger als 30 Jahre ist und seine Ausbildung an einer Berufsfachschule oder Fachoberschule absolviert, kann einen Antrag auf eine Bafög-Förderung stellen. In welcher Höhe diese Förderung gewährt wird, hängt unter anderem von der Höhe des elterlichen Einkommens ab.

Kindergeld

Das Kindergeld hat eigentlich den Zweck, dass die Eltern genug finanzielle Mittel haben, um für ihren Nachwuchs sorgen zu können. Sollte der Auszubildende allerdings nicht mehr zu Hause wohnen und nicht mehr von seinen Eltern finanziell unterstützt werden, kann er sich das Kindergeld auch direkt auszahlen lassen. Zu diesem Zweck muss bei der Familienkasse der Arbeitsagentur ein Antrag eingereicht werden. Das Kindergeld steht Auszubildenden zu, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Fahrtkosten

Auch bei der Fahrt zur Ausbildungsstelle können Azubis noch ein paar Euros einsparen. So können sie sich um Rahmen der BAB einen Teil bzw. die ganzen Fahrtkosten erstatten lassen oder einen Fahrgeldzuschuss direkt beim Arbeitgeber beantragen.

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