Sich selbstständig machen als Bauunternehmer

Um ein Gebäude vom Fundament über die Wände bis zum Dachfirst professionell fertigzustellen, müssen viele Gewerke und Fachleute unter einen Hut gebracht werden. In der Regel übernimmt diese Aufgabe ein Bauunternehmer. Aufgrund einer handwerklichen Berufsausbildung sind auch Sie qualifiziert und können sich selbstständig machen als Bauunternehmer. Allerdings müssen einige wenige Hürden genommen werden, um im Baugewerbe als selbstständiger Bauunternehmer legal tätig zu werden.

Sich selbstständig machen als Bauunternehmer – vier formelle Schritte der Existenzgründung

Im Bauhandwerk ist eine Betriebsgründung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Zum einen betreffen diese natürlich die fachlichen Kompetenzen, die ein Existenzgründer mitbringen muss, um sich als Bauunternehmer selbstständig machen zu können. Es ist essenziell, dass ein Handwerk erlernt wurde und in diesem Berufszweig auch eine mehrjährige Berufserfahrung nachgewiesen werden kann. Zum anderen gibt es bürokratische Hürden, die auf dem Weg in die Selbstständigkeit genommen werden müssen.

Sich selbstständig machen – als Bauunternehmer Baufirma gründen

Die fachlichen Voraussetzungen werden in der Handwerksordnung definiert. So müssen einige Handwerksberufe durch die Handwerkskammer eine Zulassung erhalten, bevor eine Selbstständigkeit angestrebt werden kann. Andere Handwerker zählen zu den zulassungsfreien Berufen. Zudem besteht für die Selbstständigkeit am Bau häufig die Meisterpflicht, die generell in der Handwerksordnung geregelt wird. Erfüllen Sie mit Ihrer beruflichen Qualifikation die Anforderungen können Sie sich selbstständig machen als Bauunternehmer.

selbstständig machen als bauunternehmer
Für eine Dachdeckerei benötigen Sie einen Meistertitel / Bild: Pixabay.com/de – MariaGodfrida

Sich selbstständig machen – mit dem Meistertitel

Wer sich selbstständig als Bauunternehmer beispielsweise mit einer Dachdeckerei, einer Trockenbaufirma oder einer Gerüstbaufirma machen möchte, muss eine abgeschlossene Ausbildung als Handwerksmeister nachweisen können. Doch auch Betonbauer, Maurer, Zimmerer oder Dachdecker, die einen eigenen Betrieb eröffnen möchten, benötigen einen Meistertitel.

Sich selbstständig machen – ohne Meistertitel

Wenn Sie Fliesen- oder Estrichleger gelernt haben, so besteht für Sie allerdings keine Meisterpflicht, wenn Sie sich selbstständig machen als Bauunternehmer. In diesem Bereich können also Betriebe auch ohne einen Meisterabschluss im Bauhandwerk gegründet werden, um die entsprechenden Tätigkeiten anzubieten. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Baufirma, die einen Meisterabschluss voraussetzt, zu gründen, sofern diese Firma selbst keine Bauarbeiten durchführt. Gebäude dürfen von diesen Firmen zwar nicht errichtet werden, aber Renovierungen sind durchaus erlaubt.

Bauhandwerk – Ausnahmen von der Meisterpflicht

Die Handwerksordnung sollte also niemanden abschrecken, der sich im Baugewerbe selbstständig machen möchte.

Im Zweifelsfall lässt sich die Meisterpflicht umgehen, indem ein technischer Betriebsleiter eingestellt wird und Sie selbst als Geschäftsführer fungieren.

Mit dieser Konstellation können Sie auch ohne Meistertitel zum klassischen Bauunternehmer werden und Gebäude planen und errichten.

 

Baufirmengründung – Meldepflicht besteht

Wer ein Bauunternehmen gründen will, der muss sich einem Behördengang unterziehen, um die neu gegründete Baufirma bei der zuständigen Handwerkskammer eintragen zu lassen. Wer selbstständige, meisterpflichtige Handwerkstätigkeiten durchführen möchte, wird in der Handwerksrolle aufgelistet, während Personen mit zulassungsfreier Tätigkeit oder handwerksähnlichem Gewerbe sich in einem entsprechenden Verzeichnis wiederfinden werden. Die Handwerkskammer stellt nach dem offiziellen Eintrag eine Handwerkskarte aus und nimmt den Betrieb automatisch als Mitglied der Handwerkskammer auf. Zudem werden Existenzgründern mit Kursen und Beratungen von der Handwerkskammer unterstützt.

Firmenanmeldung beim Finanzamt
Die Meldung beim Finanzamt übernimmt das Gewerbeamt / Bild: Pixabay.com/de – Peggy_Marco

Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt

Als nächstes muss das Bauunternehmen zum Gewerbe angemeldet werden. Dazu muss die Handwerkskarte beim Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde vorgelegt werden und der Eintrag ins Gewerberegister beantragt werden. Das Unternehmen kommt nach dieser bürokratischen Hürde, sofern sie genommen wurde, in Schwung, denn das Gewerbeamt übernimmt die Meldungen ans Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und andere relevante Behörden.

Entsprechend den Tätigkeitsumfang der Baufirma definieren

Um Verträge mit Kunden eingehen zu können, ist es wichtig, dass die neue Baufirma mit einer passenden Bezeichnung versehen wird. Das Leistungsspektrum und die Verantwortlichkeit der Baufirma bei Bauprojekten lässt sich daran ablesen. Als Selbsständiger können Sie generell die Rolle eines Total-, General- oder Fachunternehmers einnehmen. Als Fachunternehmen gilt ein Betrieb, wenn eine Spezialisierung auf ein bestimmtes Gewerk vorliegt. Werden hingegen unterschiedliche Bauleistungen angeboten, die zum Teil an Subunternehmer vergeben werden können, so handelt es sich bei der Baufirma um ein Generalunternehmen. Das Tätigkeitsfeld eines Totalunternehmens umfasst zudem die ganzheitliche Planung und Durchführung eines Bauprojektes. Allerdings dürfen solche Bauleistungen ausschließlich von Personen mit einer kleinen Bauvorlagenberechtigung wie Handwerksmeistern des Bauhauptgewerbes oder Bautechnikern übernommen werden. Mit einigen Einschränkungen können dann eigene Bauanträge eingereicht werden, was für die Planung von Wohngebäuden sowie gewerblichen Gebäuden notwendig ist.

Als Subunternehmer im Baugewerbe selbstständig machen

Wer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sein eigen nennt, kann sich auch als Subunternehmer im Bereich Trockenbau oder Gerüstbau selbstständig machen. Mit diesem Nachweis können Sie Aufträge von anderen Unternehmen annehmen. Das Finanzamt stellt eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung für Bauhandwerksbetriebe aus, um zu bestätigen, dass keinerlei Schulden gegenüber der Finanzbehörde bestehen. Dem Auftraggeber muss eine solche Bescheinigung vorgelegt werden, wenn es sich um ein Bauprojekt aus öffentlicher Hand handelt.

als Bauunternehmer sich selbstständig machen
Kalkulieren Sie mit Bedacht / Bild: Pixabay.com/de – stevepb

Gründung eines Bauunternehmens – wirtschaftliche Überlegungen

Kaufmännische Fähigkeiten sollten Sie neben bauhandwerklichem Geschick und praktischer Branchenerfahrung allerdings auch mitbringen, wenn Sie sich selbstständig machen wollen. Ein gut durchdachtes Finanzierungskonzept ist für die Existenzgründung immer sehr wichtig. Zunächst müssen Kosten abgeschätzt werden, die notwendig werden, wenn eine Baufirma eröffnet und betrieben werden soll. Transporter, Werkzeuge, Baumaschinen, Baumaterialien und ähnliches sind erste Investitionen, die einkalkuliert werden müssen.

Am Anfang ist es eine Überlegung wert, teure Gerätschaften nicht gleich zu kaufen, sondern eventuell zu leihen oder zu leasen. Auch Personalkosen müssen natürlich einkalkuliert werden. Zudem muss ein Existenzgründer selbstredend gerade in der Anfangszeit damit rechnen, dass weniger Einnahmen zu verzeichnen sein könnten. Gewisse Rücklagen, um solche Zeitspannen zu überbrücken, sollten daher berücksichtigt werden. Mit der Berechnung der Gründungskosten allein ist es also nicht getan.

Absicherungen für das Unternehmen und Ihre Person

Zu den wirtschaftlichen Überlegungen sollten auch finanzielle Absicherungen wie Versicherungen zählen. Als Selbstständiger im Bauhandwerk können Personen- und Sachschäden auftreten, für die Sie haften müssten. Ein unachtsam hingelegtes Werkzeug oder ein handwerklicher Fehler können daher sehr teuer werden. Das junge Bauunternehmen sollte daher über eine Betriebshaftpflicht verfügen, die die finanziellen Risiken in solchen Fällen trägt. Grundsätzlich sollten Sie sich einen Überblick verschaffen, um alle Gewerbeversicherungen, die notwendig sind, abzuschließen. Denn im Baugewerbe, welches häufig auch unfallgefährdete Tätigkeiten umfasst, sollte nichts dem Zufall überlassen werden.

Titelbild: Pixabay.com/de – bernswaelz

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert