Testament verfassen – aber richtig!

Ein Testament zu machen, ist in den letzten Jahren immer weniger verbreitet. Anwälte und Notare raten aber dringend dazu, den eigenen Nachlass möglichst selbst zu regeln. Bei den Testamenten, die heute gemacht werden – rund jeder fünfte hinterlässt in Deutschland ein Testament – finden sich aber häufig viele formale und inhaltliche Fehler.

Das ist überaus bedenklich, weil es dadurch immer wieder zu Erbschaftsstreitigkeiten kommt, wenn Regelungen nicht rechtlich einwandfrei getroffen werden. Die Folge sind oft schwere, manchmal jahrzehntelang dauernde familiäre Zwiste und Zerwürfnisse. Das sollte in keiner Familien vorkommen. Nachfolgend haben wir deshalb zusammengefasst, worauf es bei einem Testament ankommt, und welche Dinge du beim Abfassen beachten musst.

Wann ist ein Testament gültig?

Ein Testament ist dann gültig, wenn es handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet ist, und ansonsten den vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geforderten Formvorschriften entspricht. Ansonsten ist das Testament ungültig und wird nicht beachtet.

Achtung:
Wenn du ein notarielles Testament aus der Verwahrung beim Notar nimmst, ohne ein neues zu hinterlegen, wird das Testament automatisch ungültig!

Wer braucht ein Testament?

Eine gesetzliche Pflicht, ein Testament zu hinterlassen gibt es nicht.

Ratsam ist das aber immer dann, wenn:

  • es Abweichungen von der sogenannten gesetzlichen Erbfolge geben soll
  • ein Teil des Vermögens einer Stiftung hinterlassen werden soll
  • komplexere Vermögensverhältnisse bestehen (wenn beispielsweise ein Haus und mehrere Kinder vorhanden sind) oder ein höheres Vermögen besteht

Erstellen darf man ein Testament schon mit 16, dann allerdings nur beim Notar. Ab dem Zeitpunkt der Volljährigkeit darf jeder sein Testament eigenhändig verfassen.

Testament ab 18
Ab 18 gilt ein Testament auch ohne Notar

“Im Vollbesitz der geistigen Kräfte”

Damit ein Testament gültig ist, muss der Verfasser “testierfähig” sein. Problematisch wird das, wenn man unter Krankheiten wie Demenz oder ähnlichem leidet. Dann können unter Umständen einzelne Erben das Testament anfechten, wenn sie nachweisen können, dass der Verfasser nicht mehr in einer testierfähigen Verfassung war. Wer das befürchtet, kann sich zuvor vom Neurologen die Testierfähigkeit bescheinigen lassen. Dann gilt sie als rechtlich eindeutig erwiesen.

Brauche ich eine notarielle Beurkundung?

Wer sein Testament handschriftlich verfasst, muss es nicht unbedingt beurkunden lassen. Die Beurkundung bietet aber den Vorteil, dass der Notar dabei helfen kann, dass das verfasste Testament tatsächlich eindeutig ist. Ob sich diese Kosten rechnen, muss jeder für sich entscheiden.

Bei beurkundeten Testamenten kommen die Erben auch schneller an ihr Erbe – das Ausstellenlassen eines sogenannten Erbscheins entfällt in diesem Fall nämlich.

Wo aufbewahren?

Das Testament sollte immer geschützt aufbewahrt werden. Man kann es beim Nachlassgericht hinterlegen, oder einem der Erben übergeben. Zu bedenken ist aber, dass ein benachteiligter Erbe das Testament eventuell vernichten kann, wenn es ihm nicht gefällt. Davor sollte man sein Testament möglichst gut schützen.

Testament unterschreiben
Unterschreiben Sie unbedingt Ihr Testament!

Die wichtigsten formalen Vorschriften beim handschriftlichen Testament

Das Testament sollte in jedem Fall eine Überschrift tragen, aus der klar hervorgeht, was es ist: Letzer Wille oder Testament sind hier gebräuchliche und unzweifelhafte Überschriften. Danach folgen Ort und Datum. Warum das besonders wichtig ist, finden Sie weiter unten noch noch einmal ausführlich erklärt.

Grundlegend ist auch die Unterschrift des Verfassers, die unbedingt vorhanden sein muss. Nicht unterschriebene Testamente sind ungültig.

Inhaltliche Vorschriften

Es gibt so etwas wie eine Testierfreiheit. Das heißt, man kann in bestimmtem Rahmen frei verfügen, was man wem geben möchte.

Die Einschränkungen, die man beachten muss, sind aber folgende:
  • alle Pflichtteilsberechtigten (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Enkel) müssen berücksichtigt werden, von dieser Personengruppe darf man niemanden völlig übergehen
  • das Erbe darf an Bedingungen geknüpft werden – aber nur so lange diese Bedingungen nicht als sittenwidrig betrachtet werden können.

Ansonsten ist man relativ frei in der Gestaltung. Einige weitere wichtige Punkte in Bezug auf das Testament sind nachfolgend noch zusammengestellt.

Nicht mehrere Testamente

Jedes Testament ist ein rechtsgültiges Dokument. Deshalb sollten keinesfalls mehrere Testamente nebeneinander existieren. Am besten vernichtet man ältere Versionen immer vollständig. Um Zweifel zu vermeiden, wenn doch eine ältere Version auftaucht, muss jedes Testament das Datum der Abfassung tragen.

Als rechtlich gültig wird immer das jüngste Testament angesehen. Ältere Versionen werden immer als ungültig betrachtet, wenn alle Testamente zweifelsfrei als echt gelten können. Kann das Datum der Abfassung nicht sicher eruiert werden, werden unter Umständen beide (oder alle existierenden) Testamente als ungültig angesehen. Dann wird so verfahren, als ob gar kein Testament existiert.

Neben dem Datum setzt man am besten auch den Abfassungsort ein, also: München, am 17. Dezember 2014.

Der Widerruf

Ein früheres Testament kann in einer neuen Fassung widerrufen und für ungültig erklärt werden. Der Widerruf sollte – um spätere Streitigkeiten über einzelne Punkte zu vermeiden – immer darauf lauten, das gesamte frühere Testament und alle früheren Verfügungen komplett zu widerrufen. Auf der sicheren Seite ist man natürlich auch, wenn man das frühere Testament einfach vollständig vernichtet.

Achtung:
Bei einem sogenannten Erbvertrag ist das mit dem Widerruf nicht so einfach möglich, auch bei gemeinschaftlichen Testamenten (etwa bei Ehepartnern) gibt es damit Probleme. Hier sollte in jedem Fall eine Rechtsberatung aufgesucht werden, wenn man etwas widerrufen oder ändern möchte.

Das Berliner Testament

Das sogenannte Berliner Testament ist eine sinnvolle Einrichtung, die es bei Ehepaaren dem überlebenden Ehepartner ermöglicht, über das vorhandene Vermögen allein und frei zu verfügen, bis auch er stirbt.

Ist das nicht explizit geregelt, erhalten alle Erben schon mit dem Ableben eines Ehepartners ihr Erbe. Beim Berliner Testament setzen sich dagegen die Ehepartner jeweils als Alleinerben ein, und erst nach Ableben beider Ehepartner geht das Erbe an die Kinder oder an Dritte.

Pflichtteilsverzicht beim Berliner Testament

Hier ist einer der kniffligen Punkte bei dieser Regelung. Schon nach dem Ableben des ersten Ehepartners könnten die Kinder ihren Pflichtteil fordern. Das lässt sich rechtlich nicht verhindern.

Um das möglichst zu unterbinden kann man aber die sogenannte “Pflichtteilsstrafklausel” mit in das Testament aufnehmen: Damit wird verfügt, dass ein Kind, das nach dem Ableben des ersten Ehepartners seinen Pflichtteil geltend macht, nach dem Ableben des zweiten Ehepartners ebenfalls nur seinen Pflichtteil erhält, aber nichts darüber hinaus.

Abzuwägen ist hier allerdings immer, ob es im Hinblick auf die Erbschaftssteuerfreibeträge eine günstige Lösung ist, einen Pflichtteilsverzicht zu fordern. In Einzelfällen kann die Steuerbelastung für das gesamte Erbe dadurch wesentlich höher ausfallen, den Kindern bleibt am Ende also deutlich weniger vom Vermögen der Eltern.

Häuser im Testament aufnehmen
Teilversteigerungen von Immobilien sollten vermieden werden

Teilversteigerungen

Wenn es um die Aufteilung von Liegenschaften (Häuser, Grundstücke) geht, kommt es durch eine ungünstige Regelung in der Praxis am Ende häufig zu Teilversteigerungen. Wo immer möglich, sollte das vermieden werden, da die erzielten Erlöse fast immer deutlich unter dem bestehenden Marktwert liegen.

Rechtsberatung oder notarielle Beratung als Sicherheit und Steueroptimierung

Nicht nur um Fehler zu vermeiden, sondern auch um zugunsten der Erben die Steuerbelastung möglichst gering zu halten, zahlt sich eine umfassende Beratung beim Testament immer aus. Maßgeblich ist dabei immer die persönliche Situation – manchmal kann beispielsweise das Abfassen eines gemeinschaftlichen Testaments für Ehegatten vorteilhaft sein, in anderen Fällen birgt es dagegen mehr Nachteile als tatsächliche Vorteile.

Keine allgemeinen Ratschläge und Anleitungen können eine fundierte individuelle Beratung ersetzen. Eine solche Beratung führen sowohl Notare als auch auf Erbrecht spezialisierte Anwälte durch.

Bilder: Pixabay.com/de

21 comments

  1. Ich finde es sehr informativ, dass es einen Leitfaden gibt, der erklärt, wie man ein Testament richtig verfasst. Es ist wichtig, die rechtlichen Aspekte zu verstehen, um sicherzustellen, dass der letzte Wille korrekt umgesetzt wird. Ich wusste nicht, dass ein Testament für ungültig erklärt werden kann.

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