Das 1 x 1 der Besichtigungstipps für die perfekte Mietwohnung

Das Dach über dem Kopf ist neben Kleidung und Nahrung ein Grundbedürfnis jedes Menschen. Doch bietet die Mietwohnung mehr als nur Schutz vor Wind und Wetter. Ein Rückzugsort zum Entspannen, Treffpunkt für Familie und Freunde und der Lebensmittelpunkt der eigenen kleinen Familie. Um diesen individuellen Ansprüchen an den Räumlichkeiten und der Preisgestaltung gerecht zu werden, muss eine Mietwohnung genauestens begutachtet werden. Kritische Augen, die richtigen Fragen und Zeit sind essentielle Begleiter einer jeden Besichtigung. Doch ist die perfekte Wohnung erst einmal gefunden, erscheint wie aus dem Nichts ein weiteres Problem – die Mit – Interessenten. Gerade in Großstädten können sich Makler und Eigentümer ihre Mieter frei auswählen. Damit das Bewerbungsgespräch zur Mietwohnung positiv verläuft, müssen Sie einige Punkte unbedingt beachten.

Die Wohnung mit kritischem Auge begutachten

Bevor Sie Zeit vergeuden, ist die Umgebung der Wohnung erst einmal im Straßenplan zu untersuchen. Gewerbegebiete, Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen, Entfernung zu Schulen, Kindergärten, Einkaufsplätzen, Straßenbahnen usw. sind bereits vor der Besichtigung abschätzbar. Auf diese Weise sparen Sie sich viel Zeit.

Ist eine Wohnung gefunden, die in die nähere Auswahl kommt, sollte nach Möglichkeit ein Einzelbesichtigungstermin am Tag vereinbart werden. Gerade in Großstädten ist dies jedoch oft nicht möglich und Gruppen von bis zu 50 Interessenten stürmen die kleine Wohnung. Jetzt heißt es, frühzeitig am Objekt der Begierde zu erscheinen und so möglichst lange Zeit in den Räumlichkeiten zu verbringen. Die Besichtigung bei Tageslicht ist von essentieller Bedeutung. Nur so sind Abnutzungserscheinungen, Schimmelflecken und andere Missstände vollständig zu erfassen. Ein zweites Paar Augen sieht zudem mehr. Daher sollte der Partner oder Freunde/Familienmitglieder unbedingt zur Besichtigung mitgenommen werden.

Zu untersuchen ist:

  • Gibt es Parkmöglichkeiten vor der Wohnung?
  • Wie groß sind die Räumlichkeiten? Wie ist der Schnitt? Sind störende Schrägen vorhanden? Ist genügend Stauraum verfügbar? Wird ein Kellerraum oder Dachboden bereitgestellt?
  • Besteht Renovierungsbedarf? Fenster und Heizkörper sind auf ihre Funktion zu testen. Lassen sich die Fenster leichtläufig bewegen? Erwärmt sich der Heizkörper geräuschlos? Wie sehen die Böden und Türen aus? Jetzt ist schon an den Auszug zu denken und mit dem Vermieter der gewünschte Zustand beim Verlassen der Wohnung zu besprechen. Zusagen sind unbedingt im Mietvertrag festzuhalten.
  • Wie gestaltet sich die Erschließung mit Stromdosen, Platz und Anschlüssen für Waschmaschine und Trockner? Gibt es einen Kabel- und/ oder Satellitenanschluss?
  • Ausreichende Belichtung der Räume beachten! Zwar ist eine helle Wohnung wunderschön, dennoch können zu viele Fenster, welche schlimmstenfalls alle nach Süden ausgerichtet sind, die Wohnung im Sommer in einen Backofen verwandeln.
  • Wie hoch sind die Nebenkosten? Wie wird geheizt? Gerade bei einem rein elektrischen Heizsystem ist die Kostenbelastung enorm. Dazu sollte auch der obligatorische Energieausweis in Augenschein genommen werden. Eine gute Dämmung sowie funktionierende Fenster und Türen reduzieren die Heizkosten drastisch. Befindet sich die Wohnung in einem noch nicht sanierten Altbau, sollte der Makler unbedingt zu den Plänen des Eigentümers einer Sanierung befragt werden. Schnell ist das gesamte Haus in blickdichte Folie verkleidet und dem Tageslicht sowie der Möglichkeit zum Lüften muss bis zu einem Jahr Lebewohl gesagt werden, von der erhöhten Lärmbelastung mal ganz abgesehen. Zudem darf nach einer Sanierung die Miete exorbitant angehoben werden und aus der billigen Wohnung wird ein nicht bezahlbares Luxusgut.
  • Kann bzw. muss die Küche etc. übernommen werden. Achtung, auch hier lauert der Teufel wieder im Detail. Werden Einbauten übernommen, gehen Sie gleichzeitig die Pflicht ein, diese nach dem Auszug auf eigene Kosten zu beseitigen.
  • Sind Wasserflecken oder schlimmer Schimmel zu erkennen? Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Sporen des schwarzen Schimmels sind enorm. Von Allergien über Asthma und permanenten, hämmernden Kopfschmerzen ist alles dabei. Der Makler muss wahrheitsgemäße Auskünfte zu bisherigen Antischimmelbehandlungen erteilen.
  • Sind Haustiere erlaubt? Kleintiere wie Kaninchen, Fische, Vögel etc. dürfen nicht verboten werden. Selbst eine entsprechende Klausel im Vertrag ist ungültig. Bei der Haltung von Katzen und Hunden ist jedoch die Zustimmung des Vermieters einzuholen.
  • Achtung bei extrem billigen Wohnungen! Die Miete darf jederzeit an den ortsüblichen Mietspiegel angepasst werden und dahin ist der Traum vom billigen Leben. Selbst die rechtlich vorgeschriebenen Mieterhöhungsschranken von 20 % (in Ballungszentren meist höchstens 15%) pro Jahr lassen die Mietkosten schnell in die Höhe schnellen.
  • Welche Pflichten hat der Mieter? Reinigung des Treppenhauses? Schneeräumen und Straße kehren? Gartenarbeit?
perfekte Mietwohnung
Sammeln Sie erste Eindrücke bereits im Treppenhaus / Bild: Pixabay.com/de – Unsplash

Jetzt wird’s ernst

Erscheint die Wohnung ideal, sollte unbedingt ein zweiter Besichtigungstermin an einem anderen Wochentag und zu einer anderen Uhrzeit vereinbart werden. Die Lärmbelästigung kann sich zwischen Wochentagen und -ende deutlich unterscheiden. Bevor ein Vertrag unterzeichnet wird, sind die Umgebung und Nachbarschaft einzuschätzen. Erschallt beim Betreten des Gebäudes lautstarke Musik mit dröhnenden Bässen, ist es unrealistisch anzunehmen, es handele sich um einen Einzelfall.
Andere Hausbewohner, die neugierig im Treppenhaus stehen, um ihrerseits die Bewerber zu begutachten, sind nicht nur freundlich zu grüßen. Am besten Sie forcieren gleich ein Gespräch. Auf diesem Weg sind wertvolle Informationen über andere Mieter und die Nachbarschaft zu erhalten.

Der Mietvertrag

Der Mietvertrag sollte genau überprüft und strittige Punkte explizit festgehalten werden. Entspricht die Wohnungsgröße den Angaben auf dem Vertrag? Höchstens 10% Abweichung sind rechtlich erlaubt. Ist eine Gartenmitbenutzung, Kellerräume etc. ausdrücklich festgehalten? Wie lange ist der Mietvertrag gültig? Welche Nebenkosten werden berechnet? Häufig gehen Kosten in die Nebenabrechnung mit ein, die der Vermieter allein tragen muss. Es gibt nur 17 gültige Posten, die auf die Mieter abgetreten werden dürfen.

Besichtigung Mietwohnung
Prüfen Sie den Vertrag genau / Bild: Pixabay.com/de – andibreit

Dem Makler und Eigentümer gefallen

Eine perfekte Wohnung zu einem angemessenen Preis hat häufig viele Interessenten. Jetzt gilt es, sich von der Masse abzuheben. Der erste Eindruck ist entscheidend und kann nur schlecht wieder revidiert werden. Daher sind ein gepflegtes Äußeres, pünktliches Erscheinen und gute Manieren das “A und O”. Während gegenüber Maklern eine geschäftsmäßige Erscheinung und Ausdruck erwartet wird, freut sich der Eigentümer meist über ein etwas lässigeres Auftreten. Komplimente zum Objekt sind hier nicht überflüssig, denn der Sympathieeinfluss ist nicht unerheblich, zumal wenn der Vermieter im selben Haus lebt.

Interesse an dem Objekt, angezeigt durch viele Fragen, imponiert dem Makler. Meist hegen Eigentümer den Wunsch einer langfristigen Vermietung. Dementsprechendes Interesse erhöht die Chancen, den Zuschlag zu erhalten.

Über ehemalige Vermieter, Nachbarn und Probleme zu lästern ist hingegen unangebracht. Dies wirft nur ein schlechtes Licht auf Sie selbst. Die Konzentration ist vollständig auf das neue Objekt zu bündeln.

Es ist von Vorteil, lärmende, ungeduldige Kinder und den im Auto bellenden Hund, besonders bei Einzelterminen, nicht mitzubringen. Hier gilt das Credo: “Aus den Augen, aus dem Sinn.” Zwar ist es nicht sinnvoll, diese Familienmitglieder in einem Gespräch zu verleugnen, jedoch erinnert die physische Anwesenheit den Vermieter nur unnötig stark an vielleicht bestehende Vorurteile.

Die Ängste vor Mietnomaden oder Verdienstausfällen der Mieter sind hoch. Nicht ohne Grund gelten Rentner als die bevorzugten Mieter. Schon bei der ersten Besichtigung muss jeder Interessent einen Fragebogen ausfüllen. Die Chancen auf das Objekt sinken ohne entsprechende Angaben gegen Null. Von Interesse für den Vermieter sind vollständiger Name und Adresse, der Arbeitgeber, die Zahl der Bewohner und vor allem ein Nachweis über ein konstantes Einkommen. Hierfür sind die vergangenen drei Gehaltsabrechnungen, eine Steuererklärung oder die Bürgschaft der Eltern bei Studenten vorzulegen. Eine Bonitätsauskunft wird ebenfalls erwartet. Ein zusätzlicher Bonus ist eine positive Auskunft des Vorvermieters. Zahlen und Fakten sind zwar nett, aber ein persönliches Wort von jemandem, der jahrelang mit dem Mietverhalten zufrieden war, sagt oft mehr als tote Zahlen. Bringen Sie diese Unterlagen direkt zum ersten Besichtigungstermin mit.

Schlussendlich sollten Sie den Vermieter nicht verärgern und vehement auf bestimmte Rechte pochen. Die Mietkaution (höchstens 3 Monatsmieten) darf rechtlich in drei aufeinanderfolgenden Monaten, etappenweise, geleistet werden. Ein Mieter, der den Gesamtbetrag bar aufwenden kann, wird jedoch immer bevorzugt.

Titelbild: Pixabay.com/de – Life-Of-Pix

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