Führerschein umtauschen – so lange haben Sie dafür Zeit

Seit 2013 gibt es den neuen, europaweit einheitlichen, Scheckkartenführerschein mit Ablaufdatum nach 15 Jahren. Für den alten Führerschein galt bisher eine Umtauschfrist bis 2033. Das soll sich jetzt ändern. Ein 2-stufiger Plan regelt, bis wann jeder Deutsche seinen Führerschein umtauschen muss.

Warum es den neuen Führerschein im Scheckkartenformat gibt

Aufgrund einer EU-Richtlinie wird in Deutschland seit dem 19.01.2013 nur noch der neue Scheckkartenführerschein ausgestellt.

Die Gründe dafür sind:
  • Größere Einheitlichkeit in der EU: Hiervon werden vor allem die Verkehrspolizisten profitieren, wenn sie nicht mehr über hundert verschiedene Führerscheinmuster kennen müssen.
  • Fälschungsschutz: Durch ein aktuelleres Foto und weitere Sicherheitsmerkmale sind die neuen Führerscheine sind schwerer zu fälschen.
  • Europäische Führerscheinrichtlinie: Diese sieht einen einheitlichen europäischen Führerschein vor.
  • Internationaler Führerschein: Der neue Führerschein im Scheckkartenformat fungiert als internationaler Führerschein, was in vielen Ländern außerhalb der EU verlangt wird (im Moment gelten aber alle jemals in der EU ausgestellte Führerscheine in allen EU-Ländern).

Umtauschfrist wird überarbeitet

Bisher gilt, dass man erst bis zum Jahr 2033 seinen alten Führerschein umtauschen muss. Hier scheint es allerdingd bald eine Änderung gibt. Denn der Verkehrsausschuss der Länderkammer hat am 27.06.2016 eine Empfehlung mit dem Titel “Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften” an den Bundesrat geschickt. Darin spricht er sich dafür aus, dass die Führerscheine gestaffelt umgetauscht werden müssen. Der Verkehrsausschuss liefert auch einr Begründung für die Überarbeitung der Umtauschfrist (nachzulesen unter www.bundesrat.de). So heißt es, dass die Neuregelung beim Führerscheinumtausch sicherstellen soll, dass die alten Führerscheine (solche, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden) bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden können. Es handelt sich um einen ernormen Aufwand, den die Führerscheinbehörden in den einzelnen Bundesländern da zu bewältigen hätten. Konkret bedeutet es, dass bis zu 45 Millionen Menschen innerhalb weniger Wochen für einen neuen Führerschein Schlange stehen würden.

Wie sieht der Vorschlag zur Neuregelung konkret aus?

Die Neuregelung, so sie denn in Kraft tritt, wird alle betreffen, die noch einen alten Führerschein besitzen, also der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist. Sie werden ihren Führerschein umtauschen müssen, und eben nicht erst bis zum 19.01.2033, sondern mitunter schon viele Jahre früher. Bis wann genau, kommt auf das Ausstellungsdatum des alten Dokuments an. Die Umstellung soll in zwei Stufen erfolgen, um die Führerscheinbehörden nicht zu überlasten. Der Plan für Stufe 1 sieht wie folgt aus:

1. Stufe: Führerscheine, die vor 1999 ausgestellt worden sind

Circa 15 Millionen Deutsche sind noch im Besitz von Papierführerscheinen. Diese sollen zuerst umgetauscht werden. Der Umtausch bleibt aber nicht dem Zufall überlassen, sondern wird gestaffelt nach Geburtsjahren erfolgen. Papierführerscheine sind nämlich bisher nicht im Fahrerlaubnisregister gespeichert und das soll im Zuge des Führerscheintauschs gleich miterledigt werden.

Hier sieht man, bis wann man unter der Neuregelung seinen Führerschein umtauschen muss:
  • bis 19. Januar 2021 Führerscheininhaber, die von 1953 bis 1958 geboren sind
  • bis 2022 Führerscheininhaber, die von 1959 bis 1964 geboren sind
  • bis 2023 Führerscheininhaber mit den Geburtsjahren 1965 bis 1970
  • und bis 2024 alle, die ab 1971 geboren sind.

2. Stufe: Führerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt worden sind

In Stufe 2 sind die etwa 30 Millionen Deutsche an der Reihe und müssen ihren Führerschein umtauschen. Sie besitzen den alten Führerschein im Scheckkartenformat. Auch der muss umgetauscht werden. Hier geht es aber nicht mehr nach Geburtsjahr, sondern nach Ausstellungsjahr.

Die Staffelung, wann man seinen Führerschein umtauschen muss, schaut wie folgt aus:
  • bis zum 19.01.2025 sollen alle Führerscheine umgetauscht werden, die in den Jahren 1999 bis 2000 ausgestellt wurden
  • bis zum 19.01.2026 solche, die in den Jahren 2001 und 2003 ausgestellt wurden
  • bis zum 19.01.2027 solche, die in den Jahren 2003 und 2004 ausgestellt wurden
  • bis zum 19.01.2028 solche, die in den Jahren 2005 und 2006 ausgestellt wurden
  • bis zum 19.01.2029 solche, die in den Jahren 2007 und 2008 ausgestellt wurden
  • bis zum 19.01.2030 solche, die 2009 ausgestellt worden sind
  • bis zum 19.01.2031 solche, die 2010 ausgestellt worden sind
  • bis zum 19.01.2032 solche, die 2011 ausgestellt worden sind
  • bis zum 19.01.2033 solche, die zwischen dem 01.01.2012 und dem 18.01.2013 ausgestellt wurden

Führerschein umtauschen – wie geht das?

Einfach mit dem alten Führerschein, einem aktuellen Foto (ja, eins ist genug) und einer Bearbeitungsgebühr von 24 Euro bei einer ausstellenden Behörden, dann bekommen Sie einen neuen Führerschein. Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, müssen Sie keine Prüfung ablegen, weder eine Fahrtauglichkeits- noch eine Gesundheitsprüfung. Es geht einzig und allein um den Austausch des Dokuments, die Fahrerlaubnis ist hiervon nicht betroffen. Vorzeitig den Führerschein umtauschen, also vor Ende der maximalen Frist, ist natürlich jederzeit möglich.

Nicht alle möchten und müssen ihren Führerschein umtauschen

So manchen ist der Papierführerschein oder “Lappen”, wie er landläufig auch gern mal genannt wird, so ans Herz gewachsen, dass er den Führerschein nicht umtauschen möchte. In solchen Fällen kann man den alten Führerschein auf Wunsch auch behalten. Die Behörde wird ihn entwerten und man kann ihn mit nach Hause nehmen. Übrigens: Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein nicht umtauschen, wenn er nicht möchte. Wie es in der Empfehlung heißt, will man älteren Menschen damit ersparen, ihren Führerschein umtauschen zu müssen. Denn im Jahr 2033 werden viele von ihnen ihre Fahrerlaubnis möglicherweise aufgrund des fortgeschrittenen Alters sowieso nicht mehr nutzen können.

Die neuen Bestimmungen zum Führerscheintausch sind noch nicht ganz fix

Die Empfehlung hat den Bundesrat bis dato noch nicht passiert. Danach muss auch die Bundesregierung zustimmen. Wie auch immer die Entscheidung des Gesetzgebers ausfällt: An der Tatsache, dass man seinen alten Führerschein umtauschen muss, wird sich so oder so nichts ändern. Außer dass man den Führerschein dann eben einige Jahre früher als ursprünglich geplant umtauschen muss.

Bildernachweis:
Mann mit Führerschein im Auto > Urheber: alexraths / 123RF Lizenzfreie Bilder

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