Motorradversicherung – so versichern Sie Ihr Motorrad richtig!

Motorradfahren ist ein faszinierendes Hobby, das Freiheit und Spaß miteinander verbindet, aber trotzdem risikoreich ist. Ein umfassender Versicherungsschutz ist daher besonders wichtig. Doch was müssen Motorradfahrer rund um die Police wissen?

Haftpflichtversicherung für Motorräder ist Pflicht

Wie bei Personenkraftwagen auch, muss für jedes Motorrad, das am Straßenverkehr teilnimmt, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Fragt sich zunächst allerdings, was genau als Motorrad zählt, denn nicht jedes Zweirad fällt unter diese Kategorie. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass als Motorrad gilt, was eine Leistung von mehr als 15 PS vorweisen kann und mindestens einen Hubraum von 125 ccm hat. Verursacht der Fahrer eines Kraftrades dieser Kategorie einen Unfall oder Schaden an der Gesundheit oder am Eigentum dritter Personen, ist er verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Verkehrsunfälle, bei denen andere verletzt werden, können schnell Schäden verursachen, die in die Hunderttausende gehen. Die Haftpflichtversicherung gibt dem Halter die Sicherheit, diese Ersatzzahlungen im Bedarfsfall zu leisten. Das Prinzip funktioniert genau wie beim Auto auch. Liegt keine Haftpflichtversicherung vor, darf ein Motorrad überhaupt nicht zugelassen werden.

Teilkasko bei Motorrädern

Nützliches Extra: die Kaskoversicherung

Der Motorradhalter kann sich zwischen einer Teil- und einer Vollkaskoversicherung entscheiden. Das Prinzip funktioniert hier ebenfalls wie bei den Kaskoversicherungen für Personenkraftwagen, das Abschließen einer Police ist freiwillig. Die Teilkaskoversicherung ersetzt alle Schäden, die durch Wettereinflüsse wie Hagel oder Sturm entstehen. Das Motorrad ist ebenfalls gegen Feuer, Diebstahl, Raub, Glasbruch, durch Marder verursachte Schäden und Zusammenstöße mit Haarwild versichert. Die Vollkaskoversicherung erbringt dieselben Leistungen wie die Teilkasko, deckt aber auch die Schäden ab, die der Halter an seinem eigenen Fahrzeug selbst verursacht hat. Auch bei Vandalismus, böswilliger Sachbeschädigung durch andere und Fahrerflucht springt die Vollkaskoversicherung ein.

Bei den Kaskoversicherungen kann der Motorradhalter bestimmen, wie hoch sein Selbstbehalt im Schadensfall ausfallen soll. Selbstbehalt bedeutet das Festlegen einer Summe, die der Versicherungsnehmer beim Auftreten eines Schadens aus eigener Tasche beisteuert. Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung beträgt in der Regel zwischen 150 und 1000 Euro. Wer einen hohen Selbstbehalt beim Abschluss der Police festlegt, profitiert von niedrigeren Beiträgen.

Unterschied zwischen Voll- und Teilkasko

Mit dem Motorrad sicher in den Urlaub

Wer über seine Versicherung oder einen der Automobilclubs einen Schutzbrief abgeschlossen hat, reist deutlich sorgenfreier. Denn ein Motorrad-Schutzbrief deckt Kosten bei Panne, Unfall und Diebstahl ab. Der Anbieter RV24 kümmert  sich sogar um einen Ersatzfahrer, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahren können. Alternativ ist so ein Schutz auch über die Mobilitätsgarantie des Motorradherstellers möglich. Alternativ zum Automobilclub kann ein Motorrad-Schutzbrief auch bei Kfz-Versicherern als Extra zur gängigen Kraftradpolice abgeschlossen werden. Viele Versicherungsgesellschaften schließen jedoch keine Schutzbriefe mehr für Motorräder ab, die älter als zwölf Jahre alt sind.

Wenn eine Haftpflichtversicherung fürs Motorrad abgeschlossen wird, ist oft auch eine Mallorcapolice integriert. Diese Police ist v dann interessant, wenn auf Reisen ein Motorrad angemietet wird. Denn in vielen Urlaubsländern in Europa fallen die Mindestdeckungssummen bei Schaden deutlich niedriger als in Deutschland aus. Kommt es also unterwegs im Urlaub zu einem schweren Unfall oder einem Schaden, reicht die Deckungssumme der Versicherung unter Umständen nicht aus und der Urlauber muss den Betrag aus eigener Tasche bezahlen. Indem die Mallorca Police die Mindestdeckung auf das in Deutschland übliche Maß erhöht, kann der Motorradfahrer sorgenfrei seinen Urlaub genießen. Dieser Motorrad-Schutzbrief deckt Pannen mit dem Leihkraftrad im Urlaub natürlich auch ab.

Wissenswertes zur Schadenfreiheitsklasse

Versicherungsbeiträge richten sich auch nach der Schadenfreiheitsklasse. Diese gibt Auskunft darüber, wie lange ein Motorradfahrer bereits unfallfrei unterwegs im Straßenverkehr ist. Wer gerade erst seinen Motorradführerschein gemacht hat, wird automatisch der Klasse 0 zugeordnet, da die Versicherung bei Anfängern von einem höheren Unfallrisiko ausgeht. Jährlich kann ein Motorradfahrer um eine Klasse in der Versicherung aufsteigen, der damit verbundene Preiserlass kann bis zu 25 Prozent des Versicherungsbeitrags ausmachen, wenn viele Jahre unfallfrei gefahren wurde.

Wer seinen Motorradführerschein mindestens drei Jahre besitzt, aber erst jetzt eine eigene Maschine anmeldet, wird zunächst als Fahranfänger eingestuft. Allerdings geht der Versicherer hier von einer gewissen Fahrpraxis aus und stuft den Motorradfahrer automatisch in eine etwas bessere Schadenfreiheitsklasse ein.

Den richtigen Tarif finden

Das Angebot auf dem Kfz-Versicherungsmarkt gleicht einem Dschungel. Denn es gibt unzählige Tarife für Motorradversicherungen und sich in alle einzuarbeiten, verursacht Stress. Es empfehlen sich Online-Tarifrechner, die alle Konditionen und Preise miteinander vergleichen und binnen weniger Minuten mit den günstigsten Angeboten aufwarten können. Direktversicherer, die ihre Policen online abschließen, sind oftmals bei Haftpflicht, Kasko, aber auch dem Motorrad-Schutzbrief deutlich günstiger als Anbieter, die auf Agenturbasis arbeiten. Trotz allem sollte nicht der erstbeste Billigtarif gewählt werden, nur weil der Versicherungsbeitrag so günstig erscheint. Vor dem Abschluss sollte der Halter unbedingt eine Checkliste mit Punkten anlegen, die für ihn relevant sind, das kann eine Abdeckung bei grober Fahrlässigkeit oder Kostenübernahme bei durch Bisse verursachte Schäden von Katzen oder Mardern sein.

Wer neben dem Motorrad noch Halter eines Autos ist, kann ebenfalls Geld sparen. Es ist nämlich möglich, das Motorrad als Zweitfahrzeug neben dem Pkw bei der Versicherungsgesellschaft anzumelden. Das hat den Vorteil, dass auch das Motorrad vom bereits existierenden Schadenfreiheitsrabatt des Automobils profitieren kann.

Bild Motorrad in der Garage
Ihr Motorrad nutzen Sie nur im Sommer? Dann beantragen Sie ein Saisonkennzeichen!

Noch mehr Spartipps für Motorradfahrer

Beim Abschluss einer Versicherungspolice ist es möglich, noch mehr Geld zu sparen, wenn eine sogenannte Werkstattbindung vereinbart wird. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer erklärt sich mit seiner Unterschrift unter dem Vertrag dazu bereit, sämtliche anfallenden Kaskoschäden in einer vom Versicherer bestimmten Partnerwerkstatt durchführen zu lassen. Die Entscheidung für eine Werkstattbindung kann sich mit bis zu 20 Prozent Rabatt bezahlt machen.

Viele Motorradfahrer nutzen ihre Maschine nur in der warmen Jahreszeit und lassen sie im Winter in der Garage stehen. Das Motorrad wird dann abgemeldet und erst im Frühjahr darauf erneut angemeldet. Das ist eine relativ umständliche Prozedur, deshalb kann es empfehlenswert sein, für das Zweirad ein sogenanntes Saisonkennzeichen zu beantragen. Damit ist das Motorrad für die Mindestdauer von zwei Monaten, aber maximal elf Monaten bei der Kfz-Zulassungsstelle gemeldet. Bei einem Saisonkennzeichen werden nur für ein paar Monate Steuern und Versicherungsbeiträge bezahlt. Die Kaskoversicherung ist jedoch auch während der Zeit wirksam, in der das Motorrad abgemeldet in der Garage steht. Das heißt, wenn das Zweirad im Winter aus der Garage gestohlen oder stark beschädigt wird, ist das ein Fall für die Kasko. Wichtig zu wissen ist aber, dass sich die Schadenfreiheitsklasse des Motorrads nur dann verbessert, wenn die Versicherung für mindestens 180 Tage im Jahr abgeschlossen wurde.

Bildernachweis:
alle Bilder – CC0 Public Domain / Pixabay.com

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