Pflegestufen im Überblick

Es gibt Themen, mit denen sich niemand gerne auseinandersetzt, es aber dennoch frühzeitig tun sollte. So zum Beispiel die Pflegestufen, die schneller von Bedeutung werden können, als gemeinhin angenommen wird.

Was genau sind die Pflegestufen und wozu dienen sie?

Die Pflegestufen dienen der Einstufung der Schwere der Pflegebedürftigkeit eines Menschen, um so zum einen die Höhe der Leistungen festzusetzen, auf die Pflegebedürftige entsprechend zum anfallenden Pflegeaufwand Anspruch haben. Zum anderen können Pflegebedürftige je nach Pflegestufe diverse Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Grundsätzlich wird derzeit zwischen drei Pflegestufen unterschieden, obgleich vor einiger Zeit zudem noch die sogenannte Pflegestufe 0 eingeführt wurde. Von besagter Pflegestufe 0, die seit dem 1. Juli 2008 beantragt werden kann, wird immer dann gesprochen, wenn die Voraussetzungen für eine Einstufung in eine der eigentlichen Pflegestufen nicht vollends erfüllt werden.

Entsprechend dazu fällt die Leistungshöhe bei der Pflegestufe 0 auch deutlich niedriger als bei den drei anderen Pflegestufen aus. Wobei darauf hinzuweisen ist, dass die sogenannte Verhinderungspflege, diverse Pflegehilfsmittel sowie etwaige Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds bei der Pflegestufe 0 bereits in Anspruch genommen werden können.

Pflegestufe 2 beantragen
Pflegestufen richten sich nach der jeweiligen Pflegebedürftigkeit

Die Pflegestufe I

Von der Pflegestufe 1 wird gesprochen, sobald eine erhebliche Pflegebedürftigkeit vorliegt. Gemeint ist damit, dass ein Hilfebedarf von mindestens zwei Verrichtungen aus den Bereichen der Grundpflege am Tag erforderlich ist. Erwähnung verdient dabei, dass die Verrichtungen nicht zwingend in einem Bereich erfolgen müssen, sondern ebenso auf zwei völlig unterschiedliche Bereiche aufgeteilt sein können. Über die besagten Verrichtungen in den Bereichen Ernährung, Körperpflege oder Mobilität hinaus müssen aber auch mehrere Verrichtungen im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung pro Woche erfolgen, damit Pflegebedürftige in die Pflegestufe I eingestuft werden.

Hinweis:
Außerdem ist zu erwähnen, dass der wöchentliche Zeitaufwand für die Pflege im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen muss, von denen mehr als 45 Minuten alleine für die Grundpflege aufgewendet werden müssen.

Die Pflegestufe II

Von der Pflegestufe 2 wird dann gesprochen, wenn eine Schwerbedürftigkeit vorliegt. Das bedeutet, dass den Betroffenen mindestens dreimal täglich an ausnahmslos jedem Tag in der Woche im Bereich der Grundpflege geholfen werden muss. Zudem muss den Betroffenen mehrmals in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Pflege geholfen werden. Eine weitere Grundvoraussetzung für die Festlegung der Pflegestufe II ist, dass der wöchentlich anfallende Zeitaufwand im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden beträgt. Außerdem müssen mindestens zwei Stunden des täglichen Gesamtaufwandes für die eigentliche Grundpflege aufgewendet werden.

Pflegestufe 3 beantragen
Ganztägige Betreuung als Kriterium für die Pflegestufe 3

Die Pflegestufe III

Von der Pflegestufe 3 wird wiederum im Fall einer Schwerstpflegebedürftigkeit gesprochen. Gemeint ist damit, dass der Hilfsbedarf derart hoch ist, dass den Betroffenen Tag und Nacht rund um die Uhr im Bereich der Grundpflege geholfen werden muss. Ferner muss den Pflegebedürftigen der Pflegestufe III wie bei den anderen Pflegestufen mehrmals die Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung geholfen werden. Zudem ist zu erwähnen, dass der Zeitaufwand pro Woche im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen muss, von denen wiederum vier Stunden im Minimum alleine auf die reine Grundpflege fallen müssen.

Sonderregelung für besonders schwere Härtefälle

Wenn die Pflegebedürftigkeit noch über die Voraussetzungen der Pflegestufe III hinausreicht, greift die sogenannte Härtefallreglung, dank der die Betroffenen nochmals höhere Sachleistungen als bei allen vorangehenden Pflegestufen in Anspruch nehmen können.

Damit die besagte Härtefallreglung greift, müssen verschiedene Grundvoraussetzungen erfüllt werden:
Hierzu gehört, dass die Hilfe im Bereich der Grundpflege für mindestens sechs Stunden am Tag erforderlich ist. Zudem muss die Hilfe mindestens dreimal pro Nacht in Anspruch genommen werden. Erwähnung verdient dabei, dass im Fall einer Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung auch die Dauer der medizinischen Behandlung respektive Behandlungspflege berücksichtigt wird.

Alternativ zu den voran genannten Kriterien kann die Härtefallreglung aber auch dann greifen, wenn die nächtliche Hilfe bei der Grundpflege bloß von mehreren Pflegekräften zugleich bewältigt werden kann. Anzumerken ist dabei, dass lediglich einer der Helfer eine professionelle Pflegeperson sein muss. Das heißt, dass die Härtefallreglung auch dann greift, wenn die zeitgleiche Pflege durch mindestens eine Fachkraft eines professionellen Pflegedienstes und eine Privatperson erfolgt. Selbstverständlich kann es sich bei den helfenden Privatpersonen auch um Angehörige der pflegebedürftigen Person handeln. Grund hierfür ist unter anderem, dass nicht mehrere Pflegekräfte eines einzigen Pflegedienstes tätig sein müssen, um eine einzige Person zu pflegen.

Über die zuvor genannten Kriterien hinaus muss aber auch eine ständige respektive durchgehende Hilfe im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung zwingend erforderlich sein, damit die Härtefallreglung greift.

Die Novellierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Die aktuelle Bundesregierung plant, noch in dieser Wahlperiode einen neuen Begriff für die Pflegebedürftigkeit einzuführen. Anbei soll das bisherige Pflegestufensystem dahin gehend abgeändert werden, dass es fortan nicht mehr nur drei, sondern gleich fünf Grade der Pflegebedürftigkeit unterscheidet. Grund hierfür soll in erster Linie der sein, dass dem individuellen Hilfsbedarf der Pflegebedürftigen noch besser als bisher gerecht werden kann. Anzumerken ist dabei, dass neben körperlichen Beeinträchtigungen in Zukunft auch weitere Beeinträchtigungen oder Einschränkungen einbezogen werden sollen.

Allen voran sind hierbei spezielle Einschränkungen zu nennen, die direkt mit Demenzerkrankungen einhergehen. Wobei zu erwähnen ist, dass es im Rahmen des sogenannten Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes bereits zu einigen Neuerungen kam, von denen einige klar in Richtung der angestrebten Novellierung des momentanen Pflegebedürftigkeitssystems gehen. Eine der größten Neuerungen, die mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz eingeführt wurden, ist im Übrigen die zuvor genannte Pflegestufe 0.

Pflegestufe beantragen
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Die Beantragung einer Pflegestufe

Pflegestufen müssen von den Pflegebedürftigen selbst, deren direkten Angehörigen oder einer vorab festgelegten Person des Vertrauens beantragt werden. Darüber hinaus können behandelnde Ärzte darum gebeten werden, den Antrag auf eine Pflegestufe zu stellen oder zumindest zu befürworten, um ihm so mehr Gewicht zu verleihen. Ferner gibt es gemeinnützige Organisationen, Vereine und Verbände, die bei der Antragstellung helfen können. Im Zweifelsfall kann sich zudem auch an einen professionellen Pflegedienst gewendet werden.

Ob der Antrag auf eine Pflegestufe angenommen wird, entscheidet ein zugelassener Gutachter, der auch gleich den tatsächlichen Schweregrad oder das aktuelle Ausmaß des Pflegebedarfs ermittelt. In diesem Zusammenhang muss unbedingt darauf eingegangen werden, dass viele Betroffene aus falsch verstandenem Stolz, völlig unbegründeter Scham oder alleine aufgrund dessen, dass sie sich ihre Pflegebedürftigkeit nicht eingestehen wollen, bei der Befragung oder Untersuchung durch den Gutachter ihre Beeinträchtigung bewusst herabspielen. So behaupten sie zum Beispiel, dass sie die alltäglichen Arbeiten im Haushalt noch völlig problemlos ohne fremde Hilfe bewältigen könnten, obwohl es nicht die Wahrheit ist. Davon ist aber dringend abzuraten, zumal die meisten Gutachter der Erfahrung nach ohnehin schon sehr zurückhaltend sind, wenn es darum geht, Pflegestufen zu bewilligen. Nicht selten müssen Betroffene sogar auf ihr Recht auf eine angemessene Pflegestufe pochen.

Ungeachtet dessen sollen Pflegebedürftige die Hilfe, die sie brauchen, auch bekommen, zumal sich ihr Pflegebedarf sonst unter Umständen noch erhöhen könnte, was wiederum einen erhöhten Pflegeaufwand und damit einhergehend steigende Pflegekosten nach sich ziehen würde. Davon abgesehen sind die Kosten für eine professionelle Pflege mittlerweile derart hoch, dass wohl nur die wenigsten sie ohne finanzielle Unterstützung von außen auf Dauer tragen können.

Bilder: Pixabay.com/de

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