Probefahrtvereinbarung richtig abschliessen – darauf sollten Sie achten

Egal ob Gebrauchtwagen oder Neufahrzeug, beim Autokauf spielt die Probefahrt eine entscheidende Rolle. In früheren Zeiten bestand eine Probefahrt aus einer kurzen Fahrt in Begleitung des Verkäufers. Danach wurde dann meist auch gleich der Kaufvertrag unterschrieben. Doch diese Zeiten sind definitiv vorbei. Ein Autokauf dauert heute wesentlich länger und ist in der Regel mit einer Probefahrtvereinbarung verbunden.

Probefahrt ist wichtiges Kaufkriterium

Wenn Sie ein Auto kaufen möchten, sollten Sie es zuvor ausgiebig testen. Nur durch eine Probefahrt können sie feststellen, ob das Auto ihren Erwartungen entspricht. Dabei sollten Sie Sich nicht mit einer einzelnen Fahrstunde zufrieden geben. Die Autohändler stehen aufgrund des hart geführten Konkurrenzkampfes, insbesondere auf dem Neuwagenmarkt, unter hohem Druck. Somit dürfte eine Probefahrt für einen Tag oder mehrere Tage beziehungsweise übers Wochenende kein Problem sein. Eine Kaufverpflichtung entsteht dadurch auf jeden Fall nicht.

Bild Probefahrt

Was ist eine Probefahrtvereinbarung?

Händler, die einem Kaufinteressenten ein Auto für eine Probefahrt zur Verfügung stellen, sichern sich durch eine sogenannte Probefahrtvereinbarung ab. Diese regelt die Pflichten und Rechte von Autohändler und Kaufinteressenten hinsichtlich einer Probefahrt. Die schriftliche Vereinbarung beinhaltet unter anderem sämtliche Haftungsmodalitäten und erfasst den Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden. Zudem wird in der Vereinbarung die die wichtige Frage der Selbstbeteiligung geregelt.

Was bedeutet Selbstbeteiligung bei einer Probefahrt?

Wenn ein Automobilverkäufer einen sogenannten Vorführwagen zur Probefahrt anbietet, so ist davon auszugehen, dass für das Fahrzeug ein Vollkaskoschutz besteht. Das bedeutet, der Käufer haftet nicht für Schäden, die während der Probefahrt am Auto entstehen, es sei denn, der Schaden wurde durch Fahrlässigkeit oder mit Absicht herbeigeführt.

Häufig beinhaltet die Probevereinbarung aber auch nur eine Kaskoversicherung Selbstbeteiligung. Das bedeutet, der Probefahrer wird für eventuell bei der Probefahrt auftretende Schäden bis zu einer bestimmten Geldsumme, haftbar gemacht. Dabei handelt es sich nicht selten um Beträge von 2.000 Euro und mehr. Da kann die Freude an der kostenlosen Probefahrt schnell zum teuren Erlebnis werden.

Rechtlich gesehen muss der Händler den Probefahrer vor der Unterzeichnung der Probefahrtvereinbarung davon in Kenntnis setzen, dass der Wagen nicht vollkaskoversichert ist. Bevor sie die Probefahrtvereinbarung unterzeichnen, sollten Sie Sich dennoch vorher unbedingt nach den jeweiligen Haftungsmodalitäten erkundigen.

Tipp:

Auch wenn in der Probefahrtvereinbarung eine Vollkaskoversicherung vermerkt ist, bedeutet das nicht, dass die Versicherung alle Schäden trägt. So zahlt keine Versicherungsgesellschaft bei überhöhter Geschwindigkeit oder wenn Alkohol mit im Spiel ist.

Probefahrt mit einem gebrauchtem Privatfahrzeug?

Der Abschluss einer Probefahrtvereinbarung ist gesetzlich weder für Automobilhändler noch für Privatpersonen vorgeschrieben. Dennoch verlangen immer mehr private Verkäufer hinsichtlich der Testfahrt mit dem Auto die Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung. Allerdings besteht hier ein wesentlicher Unterschied zu den Probefahrtvereinbarungen der Autohändler. Kommt es bei einer Testfahrt mit dem PKW eines privaten Verkäufers zu einem Unfall, so reguliert meist die Versicherung des Autobesitzers die entstandenen Schäden. Allerdings ist das zugleich mit einer Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse sowie einer eventuellen Selbstbeteiligung verbunden. Die Übernahme dieser Kosten sollten vor Antritt der Probefahrt schriftlich mittels in einer Probefahrtvereinbarung geregelt werden. Nur so ist sicher, dass der Probefahrer diese Kosten erstattet.

Bild Schlüsselübergabe

Sind Probefahrten kostenlos?

In der Regel sind Probefahrten kostenlos. Lediglich der Kraftstoff, der bei der Testfahrt verbraucht wird muss vom Kaufinteressenten bezahlt werden. Allerdings ist die Fahrt mit dem Auto meist auf eine bestimmte Anzahl von Kilometern begrenzt. Diese Kilometerbeschränkung steht in der Probefahrtvereinbarung und kann dort im Zweifel nachgelesen werden. Ebenso ist eine Fahrt ins Ausland untersagt. Häufig verlangen Autohäuser bei einer eklatanten Überschreitung der erlaubten Kilometerpauschale einen Aufschlag, der nach Rückgabe des Vorführwagens gezahlt werden muss.

Was sollte in der Probefahrtvereinbarung nicht vergessen werden?

Folgende weitere Punkte sollten bei keiner Probefahrtvereinbarung fehlen:

1. Zustand des Fahrzeugs vor der Probefahrt
Gehen sie mit dem Kaufinteressenten alle Schäden am Fahrzeug durch und manifestieren sie diese in der Testfahrtvereinbarung.
2. Keine Mitversicherung des Kaufinteressenenten
Der potenzielle Käufer sollte nicht über die Versicherungspolice mitversichert sein. Kommt es zu einem Unfall, dann haftet der Probefahrer nur bis zur Obergrenze der vereinbarten Selbstbeteiligung.
3. Personalausweis des Probefahrers zeigen lassen

Es ist besonders wichtig, sich von dem Kaufinteressenten den Personalausweis sowie eine gültige Fahrerlaubnis zeigen zu lassen.
Dass der Probefahrer volljährig und im Besitz eines Führerscheins ist, sollte unbedingt in der Probefahrtvereinbarung vermerkt werden. Wenn möglich machen Sie, mit Erlaubnis des Kunden, eine Kopie von dessen Ausweis und Führerschein.

Tipp:

Bis zur Beendigung der Probefahrt sollte der Ausweis als Pfand beim Autoverkäufer bleiben.

Formular für Probefahrtvereinbarungen ausfüllen

Eine Vereinbarung hinsichtlich einer Probefahrt müssen Sie nicht selbst aufsetzen. Im Internet werden von verschiedenen Online-Portalen schon vorgefertigte Formulare für eine Probefahrtvereinbarung kostenlos und unverbindlich zum download angeboten. Dies Formulare, haben den Vorteil, dass sie alle notwendigen Daten erfassen und im Falle eines Rechtsstreits Bestand haben.

Fazit:

Wer bei einem Autohändler vor dem Kauf des Wagens eine Testfahrt unternehmen will, kommt um das Unterzeichnen einer entsprechenden Probefahrtvereinbarung nicht herum. Dennoch sollten Sie auch bei einem Autohaus die Vereinbarung gründlich durchlesen bevor Sie diese unterschreiben. Ebenso sollte auf eine schriftliche Vereinbarung hinsichtlich einer Probefahrt auch bei einem privaten Autoverkauf nicht verzichtet werden. Das gilt auch dann, wenn der Probefahrer persönlich bekannt ist.

Bildernachweis:
Titelbild – Bild Probefahrtvereinbarung Urheber: dolgachov / 123RF Lizenzfreie Bilder
Probefahrt Urheber: frugo / 123RF Lizenzfreie Bilder
Schlüsselübergabe Urheber: dolgachov / 123RF Lizenzfreie Bilder

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