Inhaltsverzeichnis
- 1 Vater-Kind-Kur – worum handelt es sich hier konkret?
- 2 Gezielte Unterstützung und Hilfe für Väter
- 3 Vater-Kind-Kur – warum eigentlich?
- 4 Wem steht eine solche Rehabilitationsmaßnahme zu?
- 5 Wer trägt die Kosten für dieses Behandlungskonzept?
- 6 Welche Ziele hat die Vater-Kind-Kur?
- 7 Schritt für Schritt zur Vater-Kind-Kur – so klappt es mit dem Antrag
Eine ausgewogene Balance zwischen Familie und Beruf zu finden, ist oft gar nicht so einfach. Vor dieser Herausforderung stehen jedoch nicht nur Mütter, sondern zunehmend auch immer mehr alleinerziehende Väter. Eine Vater-Kind-Kur ist eine ideale Maßnahme um dieser Doppelbelastung entgegenzusteuern und gemeinsam neue Kraft für die alltäglichen Anforderungen zu schöpfen.
Vater-Kind-Kur – worum handelt es sich hier konkret?
Was für Mütter schon längst ein fester Bestandteil des Gesundheitsprogramms ist, rückt nun auch für Väter immer mehr in den Fokus der Aufmerksamkeit: die Vater-Kind-Kur. Dieses Behandlungsangebot ist eine ideale Möglichkeit, um gemeinsam neue Kraft für den Alltag zu gewinnen. Immer mehr Kliniken präsentieren gezielte Behandlungskonzepte, die speziell auf die Bedürfnisse von modernen Vätern abgestimmt sind.
Während einer Kur kann sich der Elternteil erholen und bekommt gleichzeitig von den Experten Tipps, um den Alltag und die Erziehung leichter meistern zu können. Eine umfassende medizinische Versorgung, zahlreiche Sport- und Erholungsangebote sowie psychosoziale Begleitung gehören zur Rehabilitationsmaßnahme ebenfalls mit dazu.
Gezielte Unterstützung und Hilfe für Väter
Für jede Kur wird ein individueller Behandlungsplan erstellt. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass sowohl die Väter, wie auch die Kinder bestmöglich und umfassend betreut und behandelt werden.
Vater-Kind-Kur – warum eigentlich?
Wem steht eine solche Rehabilitationsmaßnahme zu?
Der übliche Mindestzeitraum für eine Vater-Kind-Kur beträgt drei Wochen, denn diese Zeitspanne ist laut Fachexperten notwendig, damit eine wirksame Erholung bzw. ein Therapieerfolg eintreten kann. Sollte sich im Laufe der Reha-Maßnahme herausstellen, dass eine Verlängerung der Kur aus medizinischen Gründen notwendig ist, kann diese bei der zuständigen Krankenkasse nachbeantragt werden.
Nach einer solchen Reha-Maßnahme für Vater und Kind müssen mindestens vier Jahre vergehen, bis eine neue Kur beantragt werden kann. In begründeten Ausnahmefällen, kann eine erneute Beantragung schon vorzeitiger realisierbar sein.
Wer trägt die Kosten für dieses Behandlungskonzept?
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen komplett alle anfallenden Kosten für die Vater-Kind-Kur
- Pro Tag wird eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro in Rechnung gestellt
- Kinder sind gesetzlich von Zuzahlungen befreit
- Fahrtkosten werden von der Krankenkasse übernommen, mindestens 5 Euro beträgt jedoch die Selbstbeteiligung
- Bei einem Transport zu einer stationären Reha-Maßnahme entfällt die Eigenbeteiligung
- Wer eine private Krankenversicherung hat, sollte sich rechtzeitig über die entsprechenden Konditionen und Bedingungen für eine Vater-Kind-Kur informieren. In vielen Fällen ist für eine volle Kostenübernahme eine Zusatzversicherung notwendig.
Welche Ziele hat die Vater-Kind-Kur?
- Eine signifikante Verbesserung der seelischen und körperlichen Gesundheit von Vater und Kind soll erzielt werden
- Die Vater-Kind-Beziehung soll gestärkt werden
- Ein Austausch mit Gleichgesinnten soll ermöglicht werden
- Weiterführende Angeboten nach der Vater-Kind-Kur sollen für eine nachhaltige Verbesserung sorgen und weiteren Erschöpfungszuständen oder Krankheiten vorbeugen
- Eine bessere Balance zwischen Familie und Beruf soll ermöglicht werden
Schulpflichtige Kinder stellen kein Problem dar. Auch während einer Vater-Kind-Kur können die Kinder weiter unterrichtet werden. Wichtig ist jedoch auf jeden Fall, vor Kurantritt die Schule des Kindes zu kontaktieren und den Lehrstoff konkret abzustimmen.
Schritt für Schritt zur Vater-Kind-Kur – so klappt es mit dem Antrag
Die Krankenkasse prüft den bei ihr eingereichten Antrag und die dazugehörigen Unterlagen und erteilt anschließende eine Kostenzusage oder eine Ablehnung. Sollte eine Ablehnung der Vater-Kind-Kur erfolgen, gibt es die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. In rund 50 Prozent der Fälle wird die Kur im zweiten Durchgang letztendlich doch bewilligt. In der Regel wählt die Krankenkasse die jeweilige Behandlungsklinik aus. Dennoch können eigene Wünsche angebracht werden.
Bildernachweis:
Titelbild – Vater und Kind am Meer Urheber: CC0 Public Domain-Pixabay.com
Kuscheln Urheber: CC0 Public Domain-Pixabay.com
Krankenkasse Urheber: CC0 Public Domain-Pixabay.com
Vater malt mit Kind Urheber: CC0 Public Domain-Pixabay.com
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