Überschuldungsvermeidung – Kreditschulden in Zeiten von Corona

Momentan steht die Welt Kopf. Gehören Sie zu den Menschen, die wegen der Corona Krise in Kurzarbeit oder gar entlassen sind? Haben Sie Ihren Lebensunterhalt in selbstständiger oder in freiberuflicher Tätigkeit in einem Gewerbe verdient, das von der Krise stark betroffen ist? Aktuell gibt es verschiedene Optionen, um einer Überschuldung zu entgehen und den situationsgeschuldeten finanziellen Engpass zu kompensieren.

Finanzielle Engpässe in der Corona Krise

Prinzipiell haben Sie durch Corona die Chance, Verbraucherkredite für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten stunden zu lassen. Doch sollten Sie ganz genau abwägen, ob sich diese Variante für Sie lohnt. Bei einigen Banken müssen Sie mit einer Zinserhöhung rechnen, wodurch sich Ihr Kredit verteuert und ohne Ihr eigenes Verschulden in eine Überschuldung führen kann. Die Mindestaussetzung von drei Monaten wurde im Bundestag beschlossen und kann von allen Verbrauchern in Anspruch genommen werden. Einige Banken kommen ihren Kunden um weitere drei Monate entgegen, in dem sie einen Zahlungsaufschub von bis zu einem halben Jahr ohne Aufstockung der Kreditzinsen ermöglichen. Eingeschlossen sind alle Verbraucherdarlehen und Finanzierungen, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden. Vor dem ersten Lockdown konnte kein Verbraucher wissen, dass sein Job in Gefahr ist, dass er in Kurzarbeit geht oder dass er sogar mit existenziellen Bedrohungen rechnen muss.

Zahlungsaufschub beim Vertragspartner? Das sind die Fakten!

Wie bereits angesprochen, ist der Zahlungsaufschub von drei Monaten möglich. Auch wenn die vorübergehende Stundung der Tilgung vom Bundestag beschlossen und für Banken somit verbindlich ist, schreibt der Gesetzgeber nicht vor, dass die Bank von einer Zinserhöhung absehen muss. Schon in den ersten Wochen nach dem Lockdown haben tausende von Kreditnehmern von der Möglichkeit Gebrauch gemacht und ihre Tilgung für ein Vierteljahr ausgesetzt. Bei staatlichen Banken und Sparkassen geht man mit den Sorgen und Problemen von Kreditnehmern größtenteils human um. Doch auf dem freien Finanzmarkt ist es nicht unüblich, dass die Ratenpause gewährt, dafür aber höhere Zinsen verlangt werden. Wer sich durch die Corona Krise in einer finanziellen Notsituation sieht, sollte auf jeden Fall das Gespräch mit seinem Kreditinstitut suchen. In den meisten Fällen sucht man gemeinsam nach einer Lösung, mit der Sie und Ihre Bank zufrieden sind.

Was jetzt tun, um Kredite zu vergleichen?

Sie waren bei der Bank und kommen mit dem Ergebnis nach Hause, dass man Ihnen zwar einen Aufschub gewährt, dafür aber eine deutliche Zinserhöhung fordert? Dann haben Sie auch in Corona Zeiten die Chance, durch Kreditvergleiche auf ein günstigeres Angebot umzuschulden. Bei einer Erhöhung der Kreditzinsen sind Sie dazu berechtigt, sich nach einer Alternative umzusehen und ohne Ausfallentschädigung einen Bankenwechsel vorzunehmen. Da zahlreiche Banken aus der aktuellen Not von Kreditnehmern keine Tugend machen, lohnt sich ein Blick ins Internet, um Kredite zu vergleichen und auf ein Angebot mit Ersparnisfaktor umzuschulden. Am Anfang Ihrer Bemühungen sollte immer das Gespräch mit einem Berater Ihrer Bank stehen. In der Praxis zeigt sich, dass Ihr Kreditgeber in den meisten Fällen mit einer für Sie akzeptablen Lösung aufwartet und nicht von Ihnen verlangt, dass Sie für eine der Corona Krise geschuldeten Stundung höhere Zinsen als vereinbart zu zahlen.

Höhere Zinsen bei Stundungen sind nicht unüblich!

Die Gesetzgebung ist eine Sache. Doch die Praxis ist ein ganz anderer Bereich und letztendlich die für Sie bindende Größe. Stimmt Ihre Bank einer Stundung zu, möchte ihr Risiko aber absichern und Ihnen daher einen Vertrag mit einem höheren Zinssatz anbieten, sollten Sie sich die Zustimmung genauestens überlegen. Es lohnt sich, vorab zu vergleichen und in Erfahrung zu bringen, ob eine Umschuldung nicht im Endeffekt günstiger ist als das Angebot Ihres aktuellen Kreditgebers. Nicht nur bei großen Finanzierungen, sondern auch bei kleinen Ratenkrediten kann sich der Kreditvergleich lohnen und Sie davor schützen, mehr Geld als nötig an die Bank zu zahlen. Gerade Privatbanken und unabhängige Kreditgeber heben die Zinsen an, wenn Sie von Ihrem Recht auf eine vorübergehende Stundung Gebrauch machen und mit diesem Anliegen an den Kreditgeber herantreten.

Achtung – Kreditkündigung bei situationsbedingten finanziellen Engpässen ist nicht erlaubt!

Einige Banken möchten die Zinspause vermeiden und weisen Sie im Gespräch darauf hin, dass Sie mit längeren Bearbeitungszeiten und mit höheren Zinsen rechnen müssen. Es gibt auch Banker, die Ihnen im Zusammenhang mit der Ratenpause eine Kündigung androhen und Sie so im bestehenden Vertrag binden wollen. Fakt ist, dass eine Kündigung in den ersten drei Monaten Zahlungspause nicht erlaubt ist. Die Bedingung dafür ist allerdings, dass Sie das Gespräch mit Ihrer Bank suchen und die Tilgung nicht einfach so aussetzen. Die Corona Krise hat einige Familien vor große finanzielle Probleme gestellt und dazu geführt, dass der ursprünglich gut berechnete Tilgungsbetrag nicht mehr entrichtet werden kann. In diesem Fall trifft Sie keine Schuld und Sie müssen nicht akzeptieren, dass die Bank Ihren Kredit kündigt. Nach der Frist von drei Monaten sieht die Situation anders aus. Daher lohnt es sich, die Zeit zu nutzen, um einen Kreditvergleich vorzunehmen und einen Anbieter zu finden, bei dem Sie Ihnen mögliche Raten ohne zuzügliche Risikozinsen zahlen können.

Was Sie dürfen und worauf Sie verzichten sollten

Bleibt Ihr Einkommen voraussichtlich über die reguläre Stundungsphase hinaus niedrig? Dann sollten Sie mit offenen Karten spielen und Ihren Bankberater über den Engpass durch Corona informieren. Verzichten Sie darauf, die Ratenzahlung eigenmächtig einzustellen oder durch Nichtmeldung das Risiko einer Vertragskündigung einzugehen. Sie dürfen darauf bestehen, dass Ihr Kredit drei Monate lang ohne Veränderung fortgeführt wird und dass Sie die Zahlung in diesem Zeitraum nicht vornehmen. Um Ihrer Bank den Corona-bedingten Engpass zu beweisen, sollten Sie in der Lage sein, die notwendigen Dokumente vorzulegen. Dies können Bescheide über Kurzarbeit, über eine Betriebsschließung oder auch Steuerbescheide über die Einkommenssenkung innerhalb der Krisenzeit sein. Wichtig ist, dass Sie Ihren Anspruch plausibel belegen und im Wissen handeln, dass der Zahlungsaufschub nur gewährt werden muss, wenn Sie tatsächlich von der Krise betroffen sind und wenn sich Ihr finanzieller Engpass durch Corona begründen lässt.

Außergewöhnliche Situationen verlangen manchmal ungewöhnliche Maßnahmen

Während in der Politik sogar über die Möglichkeit einer langfristigen Zinsanhebung diskutiert wird, sollten Sie nicht untätig sein. Es gibt nur wenige Branchen, die von der Corona Krise profitieren. Die meisten Unternehmen müssen mit exorbitanten Umsatzeinbußen leben und daher alle Möglichkeiten nutzen, um eine Überschuldung zu vermeiden. Wenn sich diese Option in einer Umschuldung ansiedelt, ist auch dieses Mittel recht und sollte in Erwägung gezogen werden.

Es gibt einige Optionen für den Umgang mit Kreditschulden während Corona

Sie können mit Ihrer Bank sprechen und auf die Aussetzung der Tilgung für einen Zeitraum von drei Monaten bestehen. Mit einer Zinserhöhung müssen Sie sich nicht abfinden, da Sie ganz einfach im Kreditvergleich ein günstigeres Angebot zur Umschuldung finden können. Auch eine Ratenverringerung kann eine Möglichkeit für die fortlaufende Tilgung während Corona sein.

 

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